Neben der klassischen Straf­verteidi­gung liegen meine Schwer­punkte vor allem im Bereich von Fall­konstella­tionen, die Ver­bindun­gen zu anderen Rechts­gebieten auf­weisen, unter anderem zum Ver­waltungs­recht.

So ist bei der Straf­verteidigung eines Aus­länders stets eine mög­liche aus­länder­recht­liche Komplika­tion zu beachten, häufig sind aus­länder­recht­liche Spezial­kennt­nisse er­forder­lich. Bei der Ver­urteilung wegen eines Verkehrs­rechts­deliktes (Trunken­heits­fahrt, Fahrer­flucht) müssen ver­waltungs­recht­liche Folge­rungen bedacht werden (Führer­schein­entzug). Ein beamten­rechtliches Ver­fahren hat ggf. disziplinar­recht­liche Folgen. Bei einer Viel­zahl ver­waltungs- und sozial­recht­licher Ver­fahren sind mög­liche straf­recht­liche Konsequen­zen zu be­denken. Häufig kann es also sinn­voll sein, einen Anwalt in einem Straf­ver­fahren zu be­auf­tragen, der kein "reiner" Straf­ver­teidiger ist.